Sie haben mit Ihrem Geschäftspartner die Zahlungsbedingung „Inkasso“ vereinbart. Die Dokumente werden dabei vom Exporteur über dessen Bank bei der Bank des Importeurs vorgelegt. Anwendung findet das Inkasso hauptsächlich bei Lieferungen an bekannte Abnehmer in OECD-Ländern.
Die Aushändigung erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises („document against payment – d/p“) oder gegen Akzeptierung eines Wechsels („document against acceptance d/a“).
Die Abwicklung durch Inkassi ist i. d. R. kostengünstiger als eine Akkreditivabwicklung.
Als Partner für Ihr Auslandsgeschäft bieten wir Ihnen zu beiden Formen eine kompetente Abwicklung und garantieren Ihnen damit einen reibungslosen Geschäftsablauf. Die Grundlage für das Dokumenteninkasso bilden dabei die „Einheitlichen Richtlinien für Inkasso von Handelspapieren“ (ERI) der Internationalen Handelskammer in Paris.
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Ursula Kretzschmar